Ich leite ein mittelständisches Unternehmen mit 150 Mitarbeiter*innen, das aufgrund der aktuellen Coronakrise mit erheblichen Einbußen zu rechnen hat und diese bereits spürt. Wie gehe ich am besten vor?

Ein unerwarteter Ausfall der Einnahmen trifft momentan auch Unternehmen, die gut aufgestellt sind, bei denen in puncto Eigenkapital und Liquidität also bisher alles noch ganz gut aussah. Wir raten Unternehmen, die momentan in eine Schieflache schlittern, deshalb zu einer sofortigen Analyse der Einnahmen- und Ausgabensituation und zur möglichst schnellen Bündelung von Maßnahmen zur Sicherung der Liquidität und damit Zahlungsfähigkeit des Unternehmens. Das können einerseits Maßnahmen aus dem Förder- und Hilfsprogramm der Regierung sein, das können aber auch sonstige liquiditätsstützende Maßnahmen sein. Dabei hilft es, wenn ich die noch bestehenden Einzahlungen wie auch meine Fixkosten (zB. die Auszahlung von Gehältern und von Versicherungsbeiträgen) genau analysiert habe. Das ist der erste Punkt. Der nächste wichtige Schritt ist die Kontaktaufnahmen mit den Kunden. Ich schaue mir also an, wie es ihnen geht, ob Zahlungsausfälle zu erwarten sind oder ich manche Aufträge sogar fortführen kann. Je nach Unternehmen wird man außerdem sofort mit den Lieferanten bzw. Dienstleistern des Unternehmens sprechen und prüfen, ob es vielleicht Stundungsmöglichkeiten gibt oder Möglichkeiten in bereits bestehende Verträge einzugreifen. In dieser akuten Krisenphase ist es wichtig, von beiden Seiten ein aktives Management zu betreiben.

Wenn es dann um das wichtige Thema der Gehaltsfixkosten geht, habe ich im Grunde drei Möglichkeiten: Ich kann MitarbeiterInnen kündigen, mit ihnen Teilzeit vereinbaren oder in die Kurzarbeit gehen. Während ich diese Möglichkeiten gegeneinander abwäge, sollte ich aber auch bedenken, dass auch bei Kündigung gewisse Pflichten bestehen. Ich muss zum Beispiel Urlaubsgelder oder Abfertigungen auszahlen. Es gibt also Komponenten, die auch bei einer Kündigung meine Liquidität schwer beeinträchtigen können. Darauf wird häufig vergessen. Die Kurzarbeit ist natürlich ein gutes Instrument, weil es nach dem nachgebesserten Modell bedeutet, dass bis zu 80 oder 90 Prozent einer gewissen Gehaltsrate vom AMS übernommen werden und ich als UnternehmerIn die Möglichkeit habe, die Arbeitszeit meiner MitarbeiterInnen auf bis zu 10 Prozent zu reduzieren. Aber auch hier könnte meine Liquidität gefährdet sein, denn die bereits bezahlten Gehälter werden erst im Nachhinein vom AMS refundiert. Laut Angaben des AMS dauert es derzeit bis zu 30 Tage (Refundierung im Folgemonat), man sollte aber damit rechnen, dass aufgrund der Fülle an Anträgen, das Risiko einer verzögerten Refundierung besteht. Diese Zeit ist zu überbrücken. Weiters bleiben natürlich Restzahlungen beim Unternehmer auch in Fällen einer Komplettschließung des Geschäfts. Trotzdem sollte unbedingt erwähnt werden, dass es einige wichtige Nachbesserungen im Modell der Kurzarbeit gab. So werden aufgrund der aktuellen Situation zum Beispiel auch die Sozialversicherungsbeiträge übernommen.

Entscheidend ist mit Sicherheit, dass ein Plan aufgestellt wird, der realistisch ist und der mir dabei hilft herauszufinden, ob und wie ich die kommenden Monate, mit den Mitteln die zur Verfügung stehen, überstehe. Deshalb ist die detaillierte Analyse der Einnahmen und Ausgaben auch so zentral.

Neben dem akuten Krisenmanagement ist es wichtig über die Erwartungen für die Zeit nach Corona eine Mittelfristplan aufzustellen. Wenn ein Wiederaufleben des Geschäfts erst über einen längeren Zeitraum erwartet wird, sollte der Betriebsumfang insgesamt auf diese Erwartung hin ausgerichtet werden.

Welche Möglichkeiten habe ich darüber hinaus? Wie ist es zum Beispiel mit Krediten?

Auch die Minderung der Steuerlast ist möglich, von der Steuerstundung bis zur Herabsetzung der Vorauszahlungen. Da kommt man derzeit den Steuerpflichtigen sehr entgegen. Ein anderes wichtiges Thema ist die Bankenfinanzierung. Das betrifft einerseits bestehende Kredite, für die ich mit meiner Bank im Zuge von Individualvereinbarungen Stundungen ausmachen kann, andererseits geht es hier aber auch um sogenannte Überbrückungsgarantien. Es gibt für Betriebsmittelkredite Überbrückungsgarantien, die vom AWS vergeben werden. Im Grunde bedeutet das, dass der Staat, in Form einer Überbrückungsgarantie, meinen Kredit besichert. Ziel ist Erleichterung der Finanzierung von Betriebsmittelkrediten von Unternehmen, deren Umsatz- und Ertragsentwicklung aufgrund der Krise beeinträchtigt ist.

Können wir das gesamte Szenario vielleicht nochmals kurz zusammenfassen?

Wenn ich ein Unternehmen mit rund 150 MitarbeiterInnen habe, dann sollte ich zunächst versuchen meine Fixkosten zu analysieren und zu reduzieren, indem ich diese beispielsweise neu verhandle und die Maßnahmen der Regierung in Anspruch nehme. Gleichzeitig schaue ich, was einnahmensseitig überhaupt noch hereinkommt und ob meine Kunden noch zahlen und ihre Aufträge abwickeln können.

Derzeit suchen viele Unternehmen auch nach digitalen Alternativen und bemühen sich beispielsweise um die Implementierung eines Online Shops. Das kann, obwohl ich von dem geflügelten Wort »Die Krise als Chance« sonst Abstand nehmen würde, für manche Unternehmen schon eine Chance sein. Weil sich gerade im Bereich E-Commerce Möglichkeiten auftun, über die ich bisher vielleicht noch gar nicht nachgedacht habe.

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Ich habe ein Frisörgeschäft mit drei Mitarbeiter*innen, das ich nun schließen muss. Darf ich die Zahlung der Löhne an meine Mitarbeiter*innen komplett aussetzen?

Für behördliche Schließungen von Betriebsstätten aufgrund einer Epidemie gilt in Österreich grundsätzlich das Epidemiegesetz, das aber durch das Covid-Maßnahmengesetz ausgehebelt wurde. Und zwar in Bezug auf die Schließung von Betriebsstätten. UnternehmerInnen sind nach Nachbesserung der Gesetzeslage durch das 2. COVID-19-Gesetz in solchen Fällen zur Entgeldfortzahlung verpflichtet. Der Arbeitgeber kann jedoch vom Arbeitnehmer den Verbrauch von Zeitausgleich und Urlaub im Ausmaß von maximal acht Wochen verlangen, wobei maximal zwei Wochen Urlaub aus dem laufenden Urlaubsjahr verbraucht werden müssen.

Ich bin selbstständige Fotografin und muss damit rechnen, dass in den kommenden Wochen kaum Aufträge hereinkommen. Welche Möglichkeiten habe ich?

In solchen Situationen wird neben der Rücksprache mit der Hausbank vor allem der Härtefallfonds zentral sein, der Klein- und KleinstunternehmerInnen (mit weniger als 10 Vollzeitäquivalenten) dabei helfen soll, ihren laufenden Zahlungen nachzukommen. Die Richtlinien wurden soeben veröffentlicht und umfassen Direktzahlungen in Höhe von maximal 2.000 Euro monatlich für einen Zeitraum von drei Monaten (d.h. insgesamt maximal 6.000 Euro) insofern ein Härtefall vorliegt. Ein Härtefall liegt grundsätzlich vor, wenn man nicht mehr in der Lage ist die laufenden Kosten zu decken, wenn es ein behördlich angeordnetes Betretungsverbot gibt oder einen Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent zum Vergleichsmonat des Vorjahres. Ich sollte aber auch bedenken, dass ich meine Zahlungen gegenüber dem Staat, zum Beispiel durch Stundungsmöglichkeiten, momentan relativ ruhend stellen bzw. reduzieren kann.

Zu Person und Unternehmen:

Marlene Halikias ist Wirtschaftsprüferin und Steuerberaterin und seit mehr als 12 Jahren in der Beratung von Unternehmen tätig. Sie prüft Jahres- und Konzernabschlüsse und berät Unternehmen in betriebswirtschaftlichen Belangen. Als Teil des Grant Thornton Krisenmanagement-Teams koordiniert sie den Bereich Liquidität und Unternehmensplanung und berät Unternehmen gemeinsam mit einem interdisziplinären Team in der akuten COVID-Krisenphase sowie hinsichtlich der mittelfristigen Ausrichtung nach der Krise.

Grant Thornton ist ein internationales Netzwerk für Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung und Unternehmensberatung und mit rund 200 MitarbeiterInnen das sechstgrößte Netzwerk im Bereich der Beratung in Österreich. https://www.grantthornton.at/